Kaiserswerther Verband diskutiert Kirchenmitgliedschaftsklausel für Mitarbeitende

Veröffentlicht am 02.02.2016

„Konfessionsbindung und diakonische Dienstgemeinschaft zwischen Loyalitätsfrage, ACK-Klausel und der Realität der Unternehmensdiakonie“ lautete das Thema der Konferenz der Theologischen Vorstände des Kaiserswerther Verbandes KWV mit rund 30 Teilnehmenden vom 27.-29. Januar in Dessau.

Viele kirchlich-diakonische Anstellungsträger legen Wert darauf, dass ihre Mitarbeitenden Mitglieder einer Kirche aus dem Bereich der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ACK sind. Die Vorsteherinnen und Vorsteher der KWV-Häuser diskutierten in der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau die damit zusammenhängende Loyalitätsfrage.

Der Präsident der Diakonie Deutschland Pfr. Ulrich Lilie erinnerte an den Begriff der diakonischen Dienstgemeinschaft: „Es ist ein Störer in der Welt des Schneller, Besser, Mehr.“ In einer Dienstgemeinschaft ginge es nicht in erster Linie um die Vermehrung von Geld, sondern um die Förderung von Menschen. „Es geht um Sinn und darum, dem Gegenüber respektvoll zu begegnen – sei es Klient oder Kollegin.“

„Das Recht der Kirche, von ihren Beschäftigten eine Kirchenmitgliedschaft zu erwarten, beruht auf einer guten Rechtsgrundlage“, betonte Dr. jur. Jörg Antoine, Konsistorialpräsident der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Die Loyalitätsrichtlinie habe Öffnungsklauseln, wenn keine Bewerbungen von evangelischen Kirchenmitgliedern vorliegen. „Allein mit der Kirchenmitgliedschaft der Mitarbeitenden ist es nicht getan“, so Antoine. Es müsse spürbar sein, dass das, was an christlichem Glauben verkündet wird, auch gelebt wird.

Eine glaubwürdige Diakonie im säkularen Kontext werde an ihrer diakonischen Unternehmenskultur erkennbar, so Lars Eisert-Bagemihl, Geschäftsführer der Diakonie Ostthüringen: „Es ist hilfreich, wenn dabei Schlüsselpersonen nicht nur Kirchenmitglieder sind, sondern auch theologisch gebildet, kommunikativ befähigt und spirituell geerdet, wie es Diakonissen und Diakone sind. Darüber hinaus müssen Mitarbeitende aber nicht zwingend Kirchenmitglieder sein.“

Kirchenpräsident Joachim Liebig von der Evangelischen Landeskirche Anhalts hob die Notwendigkeit hervor, das Profil diakonischer Einrichtungen zu schärfen, um erkennbar zu bleiben. Inhaltliche Fragen ließen sich nicht durch „formale Bestimmungen wie das Dienstrecht ersetzen“. Die nach der Wiedervereinigung in die östliche Diakonie übertragenen Rahmen hätten sich nur teilweise bewährt, so Liebig. Konfessionsgebundene Mitarbeiter seien „in einer seit Generationen konfessionslosen Region eine Ausnahme“, hier gelte eine missionarische Aufgabe zuerst den Mitarbeitenden.

Die Teilnehmenden tauschten sich zum Thema vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in den Häusern aus. Die kommende Konferenz der Theologischen Vorstände findet vom 1.-3.2.2017 in Augsburg statt.

 

Berlin/Bern, den 01. 02. 2016