Verwaltungsdirektoren: Der KWV als Arbeitgeberverband

Veröffentlicht am 27.11.2015

Rund 25 Verwaltungsdirektoren und Geschäftsführer der Mitgliedshäuser der Kaiserswerther Verbandes KWV diskutierten am 26. und 27. November in Berlin anlässlich ihrer Jahrestagung Pflichten und Aufgaben eines Arbeitgeberverbandes.

„Aufbruch aus einer lebendigen Tradition: der Kaiserswerther Verband – ein Arbeitgeberverband?“ lautete das Thema der Tagung im Berliner Carolinenhof unter der Leitung des Vorsitzenden des Rechts- und Wirtschaftsausschusses des KWV, Verwaltungsdirektor Sven Kost, sowie der KWV-Geschäftsführerin KR Dr. Christine-Ruth Müller.

RA Dr. Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA sprach einleitend zu Aufgaben, Pflichten und Verantwortungen eines Arbeitgeberverbandes. Er empfahl an der klassischen Arbeitsrechtssetzung in Kirche und Diakonie festzuhalten und wies daraufhin, dass die tarifliche Bindung bei den privatwirtschaftlichen Unternehmen aufgrund der unterschiedlich ausdifferenzierten Arbeitswelt in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen sei.

Nicola Fischer, juristische Referentin des Verbandes diakonischer Dienstgeber, informierte zu Themen der diakonischen Arbeitsrechtssetzung, insbesondere der aktuellen Verhandlungssituation in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen, der Finanzierung der kirchlichen Zusatzversorgung und den Diskussionen um allgemeinverbindliche Sozialtarife. Die Politik könne die Verantwortung hinsichtlich der geforderten besseren Vergütung in der Pflegebranche nicht auf die Sozialpartner und die Wohlfahrtsverbände abschieben, betonte Fischer. Die angemessene Ausstattung mit finanziellen Mitteln stelle „die eigentliche – ungelöste – fiskalische, demographische und wirtschaftliche Problemstellung“ dar.

Ingrid Fischbach MdB, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Gesundheit, erläuterte die Pflegestärkungsgesetze der Bundesregierung und ihre Folgen für die Anbieter von Pflegedienstleistungen. Mit der Pflegereform werde die Pflegeversicherung 20 Jahre nach ihrer Einführung auf eine neue Grundlage gestellt, so Fischbach. Mit der zweiten Stufe der Pflegereform erhielten nun erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen: „Von den Verbesserungen durch die Pflegereform profitieren auch die Pflegedienstleister.“

Der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werkes Hamburg, Landespastor Dirk Ahrens, erläuterte beispielhaft für die Diakonie als Arbeitgeberin das Selbstverständnis eines kirchlich-diakonischen Arbeitsrechtes auf dem Gebiet der Nordkirche. Diakonisches Handeln sei seinem Wesen nach „nicht durch Rechtssetzungen identifiziert, sondern als Lebenshaltung zu betrachten“, so Ahrens. Zur diakonischen Kultur gehöre gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung: „Personen in Führungs- und Leitungsämtern tragen eine besondere Verantwortung für die Bewahrung und Gestaltung diakonischer Kultur, was besondere Anforderungen an sie stellt.“

Die Verwaltungsdirektorentagung 2016 findet am 22./23. November 2016 in Berlin statt. Das Sommermeeting der Verwaltungsdirektoren und Geschäftsführer findet am 9./10. Juni 2016 in Kropp statt.

Der Kaiserswerther Verband (KWV) steht für die Wahrnehmung diakonischer Aufgaben in der evangelischen Kirche in der Tradition der Mutterhausdiakonie Kaiserswerther Prägung. Er vertritt Diakonie in der besonderen Form als Diakonie in Gemeinschaft. Seit bald 100 Jahren bildet der KWV ein Netzwerk der diakonischen Kompetenz und der christlichen Nächstenliebe. Er ermöglicht den Mitgliedern einen christlich orientierten Werteaustausch, vertritt die Mitglieder in unterschiedlichen politischen, kirchlichen und diakonischen Ebenen und unterstützt sie in ihrer Vernetzung. Der KWV verbindet ca. 70 diakonische Gemeinschaften und Werke in Deutschland.

Berlin/Bern, den 27. 11. 2015