KWV-Fachtagung diskutiert zum Thema „Alles was Recht ist…“

Veröffentlicht am 27.11.2017

Rund 30 Teilnehmende trafen sich am 22. und 23. November in Berlin zur jährlichen Tagung für kaufmännische Vorstände, Verwaltungsleitende und Geschäftsführende der diakonischen Werke und Gemeinschaften des Kaiserswerther Verbandes KWV.

Der Leipziger Rechtsprofessor Hendrik Schneider sprach zur “Compliance”, also den Anstrengungen, die von einem Unternehmen zur Befolgung des geltenden Rechts entfaltet werden. Im Bran-chenschnitt haben knapp 60% der Unternehmen in Deutschland entsprechende Verhaltenskodizes implementiert. Krankenhäuser lägen mit unter 30% deutlich darunter.

Compliance-Risiken lauerten dabei nicht nur bei ärztlicher Behandlung oder Hygiene, sondern auch im Abrechnungswesen und bei Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten. Schneider führte das Thema an bekannten Beispielen wie der Bestechlichkeit und der Vorteilsnahme aus, ebenso jedoch an aktuellen Entwicklungen wie dem Begriff der “Zuführung” als Einwirkung auf den Patienten mit der Absicht, zum Beispiel dessen Auswahl eines Arztes zu beeinflussen.

Zu aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Tarifrecht referierte Nicola Fischer, Referentin Arbeits- und Tarifrecht des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland. So befinde sich die Frage nach der Kirchenzugehörigkeit als Einstellungskriterium derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Dort werde geprüft, ob berufliche Anforderungen in angemessener Weise an den Schutz des Autonomie- und Selbstbestimmungsrechts der Kirche angepasst sind.

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes stellte Rechtsanwältin Dr. Friederike Meurer von der Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft vor. So gelte jetzt eine maximale Überlassungsdauer von 18 Monaten, ferner suche die Reform den Missbrauch der verdeckten Überlassung zu verhin-dern. Je enger im Alltag die tatsächliche Zusammenarbeit mit dem Personal des Auftraggebers, desto grösser das Risiko der Annahme einer Scheindienstleistung, betonte Meurer. Sei dies bei klassischen Dienstleistungen wie dem Catering oder der Reinigung eher unproblematisch, gehörten Pflegehilfstätigkeiten oder Hauswirtschaftskräfte zu den problematischen Tätigkeiten.

In weiteren Referaten sprachen Kfm. Vorstand Lutz Ausserfeld und Andreas Schön vom Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin zur Kreditvergabe nach Ausschreibung sowie Wirtschaftsprüfer Stephan Rosinski von der Treugeno GmbH zum Anwendungserlass zur Abgabenordnung.

Der Kaiserswerther Verband (KWV) steht für die Wahrnehmung diakonischer Aufgaben in der evangelischen Kirche in der Tradition der Mutterhausdiakonie Kaiserswerther Prägung. Er vertritt Diakonie in der besonderen Form als Diakonie in Gemeinschaft. Seit über 100 Jahren bildet der KWV ein Netzwerk der diakonischen Kompetenz und der christlichen Nächstenliebe. Er ermöglicht den Mitgliedern einen christlich orientierten Werteaustausch, vertritt die Mitglieder in unterschied-lichen politischen, kirchlichen und diakonischen Ebenen und unterstützt sie in ihrer Vernetzung. Der KWV verbindet ca. 70 diakonische Gemeinschaften und Werke in Deutschland.

Berlin, den 24. November 2017

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