Diakonenausbildung

Die Ausbildung zum Diakon/zur Diakonin ist als Ausbildung mit landeskirchlichem Examen konzipiert für alle, die mit doppelter Qualifikation in Kirche und Diakonie professionell tätig sein wollen und dazu das kirchliche Amt übernehmen.

Diakone und Diakoninnen stehen an der Schnittstelle von Kirche und Diakonie bzw. von Kirche und Gesellschaft bzw. von Gesellschaft und Individuum. Ihre Kernkompetenz ist eine verbindende/vermittelnde Kompetenz. Formal findet dies seinen Niederschlag in der doppelten Qualifikation einer diakonieförderlichen Profession und einer diakonisch-theologischen Ausbildung.

In Folge der Entwicklung in kirchlichen und diakonischen Arbeitsfeldern entwickelt sich die Professionalität von Diakoninnen und Diakonen verstärkt im Bereich Aufsichts-, Beratungs-, Repräsentations- und Leitungsfunktionen.

Zielgruppen

Evangelische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die beruflich in Diakonie und Kirche tätig sind oder werden wollen. Sie müssen im Zusammenhang mit der Ausbildung zur Diakonin oder zum Diakon eine mindestens dreijährige Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss auf Fachschul-, Fachhochschul- oder universitärer Ebene in einem für Kirche und Diakonie förderlichen Beruf nachweisen, Näheres regelt das jeweilige landeskirchliche Diakonengesetz. Die Ausbildung qualifiziert zur Wahrnehmung besonderer Verantwortung im Diakonat.

Intentionen

Die Studierenden sollen Kenntnisse erwerben in:

  • systematischer Theologie
  • biblischer Theologie
  • theologischen Grundlagen der Kirche
  • theologischen Grundlagen der Diakonie (Theologie bzw. Theorie der Diakonie)
  • Kirchen- und Diakoniegeschichte
  • Homiletik, Liturgik und Ritualtheorie
  • Seelsorge, Beratung, Kommunikationstheorie
  • Religions- und Gemeindepädagogik
  • Religionssoziologie und –psychologie
  • Grundkenntnisse des interkonfessionellen, -religiösen und -kulturellen Dialogs
  • professionstheoretischen Grundlagen und der Geschichte der Sozialen Arbeit
  • interaktionistischen, alltagsweltlichen und emanzipatorischen Theologiekonzepten
  • rechtlichen Grundlagen von Kirche und Diakonie
  • Grundlagen der Individual- und Sozialethik (Gerechtigkeit, Barmherzigkeit, Liebe) sowie der kirchlichen Soziallehren
  • Sozialpolitik, Sozialrecht, Gemeinwesenökonomie
  • Soziologie (Gender- und Armuts-/Reichtumsforschung)

Diese Kenntnisse sollen die Studierenden zu folgenden vier diakonischen Kernkompetenzen befähigen:

  • die Fähigkeit, den Glauben zu kommunizieren und mit anderen Menschen in einen Dialog über religiöse Themen zu treten
  • die Fähigkeit, die religiösen Dimension existenzieller Lebensfragen wahrzunehmen, zu deuten und in das professionelle Handeln einzubeziehen
  • die Fähigkeit, Prozesse, Strukturen und Ergebnisse in sozialen, diakonischen und kirchlichen Handlungsfeldern bzw. Organisationen auf allen Ebenen verantwortlich mitzugestalten
  • die Fähigkeit, prekäre Lebenslagen und Ausgrenzungsprozesse in der Gesellschaft wahrzunehmen und diesen beteiligungsorientiert begegnen zu können

Zu den daraus resultierenden berufsfeldbezogenen Qualifikationen und methodischen Kompetenzen vgl. das VEDD-Papier „Was sollen Diakone und Diakoninnen können“, erschienen als IMPULS III/2004.

Konzept und Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung umfasst nach den landeskirchlich anerkannten Curricula mindestens 1.200 Unterrichtsstunden in den diakonisch-theologischen Fächern. Die Ausbildung ist im Vollzeitkonzept und berufsbegleitend möglich. Im Sinne der doppelten Qualifikation gehört zur Ausbildung eine staatlich anerkannte Ausbildung mit Fachschul-, Fachhochschul- oder universitärem Niveau, die mit eigenem Examen und ggf. Anerkennungsphase abschließt.

Die Verzahnung der Curricula von Diakonikum, Theologisch- diakonischer Weiterbildung für Frauen/Diakonissenausbildung und der Ausbildung zur Diakonin und zum Diakon soll angestrebt werden. Das Diakonikum bzw. die theologisch- diakonischer Weiterbildung für Frauen/Diakonissenausbildung wird als erstes Ausbildungsjahr anerkannt.

Abschluss und Weiterbildung

Die Ausbildung schließt mit einem Examen ab, das unter Vorsitz einer Vertreterin oder eines Vertreters der zuständigen Landeskirche abgenommen wird. Die Bereitschaft zur Übernahme des Diakoninnen- oder Diakonenamtes schließt die Bereitschaft zu kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung ein.

Einsegnung (in einigen Landeskirchen: Ordination)

Die Einsegnung in das Amt der Diakonin oder des Diakons ist ein eigenständiger, kirchenrechtlicher und liturgischer Akt der Beauftragung. Sie erfolgt in einem Gottesdienst im Auftrag der Landeskirche. Die Diakoninnen und Diakone erklären sich mit der Ordination bereit, in besonderer Weise auf den diakonischen Auftrag der Kirche (Diakonat) hin ansprechbar und für seine Ausgestaltung wesentlich mitverantwortlich zu sein. Der Einsegnung geht ein gesonderter Vorbereitungskursus voraus.

Anbieter

Die Ausbildungsgänge werden im Auftrag der Landeskirchen von kirchlich anerkannten Ausbildungsstätten entwickelt und angeboten. Die Curricula bedürfen der kirchenamtlichen Genehmigung.

Diakonische Gemeinschaften fühlen sich in besonderer Weise der Ausbildung verpflichtet. Wenn eine diakonische Gemeinschaft mit der Diakonenausbildung beauftragt ist, hat sie das Recht, gemeinschaftliche Aspekte in die Vorbereitung auf das Amt der Diakonin oder des Diakons einzubeziehen.

Die Angebote für die Ausbildung zum Diakon / zur Diakonin durch Mitgliedshäuser des Kaiserswerther Verbandes finden Sie in unserer Übersicht: Anbieter diakonische Bildung.

VEDD

Im Verband Evangelischer Diakonen-, Diakoninnen und Diakonatsgemeinschaften in Deutschland e.V. (VEDD) sind 22 Gemeinschaften organisiert.

In der Geschäftsstelle des VEDD gibt es weitere Informationen zur Ausbildung zum Diakon oder zur Diakonin:
Glockenstraße 8
14163 Berlin
Telefon: 030/80108404
E-Mail: vedd@vedd.de